Werbepaket & Kooperationen AGB
Dachzeltnomaden Media GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbepartner, Aussteller und Sponsoren
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit mit Werbepartnern, Ausstellern und Sponsoren im Rahmen der Dienste auf den Webseiten, Social‑Media‑Kanälen und Veranstaltungen der Dachzeltnomaden Media GmbH (z.B. dachzeltnomaden.com, DACHZELT FESTIVAL). Vertragsverhältnisse mit Besuchern, Endkunden oder nur als Teilnehmer an Gewinnspielen beteiligten Personen werden durch getrennte Teilnahmebedingungen geregelt, die im jeweiligen Kontext anzuzeigen sind.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit mit Werbepartnern, Ausstellern und Sponsoren auf den Webseiten, Social‑Media‑Kanälen und Veranstaltungen der Veranstalterin (z.B. Dachzeltnomaden‑Webseiten & -Plattformen, DACHZELT FESTIVAL).
Vertragspartner der Werbepartner sind ausschließlich die im Impressum genannten Unternehmen bzw. Personen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Werbepartners gelten nur, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
2. Vertragsschluss, Preise und Zahlung
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Werbepartner eine Anmeldung, Buchungsanfrage oder Bestellung über das Online‑System oder per E‑Mail/Einzelantrag absendet und diese von der Veranstalterin bestätigt wird.
Die Preise für Werbepakete, Standgebühren und Zusatzleistungen sind im jeweiligen Angebot bzw. im Buchungssystem ersichtlich.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Veranstalterin berechtigt, die Leistung (z.B. Werbeausspielung, Ticketing oder Standzulassung) zu sperren, ohne dass der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung erlischt.
3. Haftung, höhere Gewalt und Vertraulichkeit
Die Haftung der Veranstalterin beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, pandemische Situationen, staatliche Eingriffe, technische Ausfälle außerhalb der Verantwortung der Veranstalterin) ist die Veranstalterin berechtigt, Leistungen zu verschieben, zu ändern oder zu entfallen zu lassen, ohne dafür zu entschädigen.
Vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern keine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.
4. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der jeweiligen Datenschutzerklärung der Veranstalterin.
Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung (z.B. Buchungsabwicklung, Gewinnspielauskunft, Aussteller‑ und Besucher‑Kommunikation) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet.
5. Werbepakete & Online‑Werbung
5.1 Leistungsgegenstand
Die Werbepakete umfassen unter anderem Bannerplatzierungen, Listungen oder Partner‑Profile auf der Website, Social‑Media‑Posts, Newsletter‑Banner und sonstige Nennungs‑ und Kommunikationsleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung (z.B. Mediadaten).
Änderungen in Layout, Position oder Umfeld sind zulässig, sofern die wesentliche Sichtbarkeit und Leistungsfähigkeit der Werbung nicht erheblich beeinträchtigt werden.
5.2 Buchung, Laufzeit und technische Verfügbarkeit
Die Buchung erfolgt über das Online‑Buchungssystem oder per schriftlicher Bestellung. Mit der Buchungsbestätigung der Veranstalterin kommt der Vertrag zustande.
Wiederkehrende Pakete (z.B. quartalsweise oder jährliche Buchungen) verlängern sich automatisch, wenn nicht zwei Wochen vor Ende des jeweiligen Buchungszeitraums eine Kündigung per E-Mail eingegangen ist.
Social-Media-Pakete (SM-Pakete) sind ausschließlich als einmalige Buchungen verfügbar.
Änderungen in Layout, Position oder Umfeld sind zulässig, sofern die wesentliche Sichtbarkeit und Leistungsfähigkeit der Werbung nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die Veranstalterin übernimmt keine Garantie für 100‑%‑Verfügbarkeit der Online‑Kanäle; technische Ausfälle oder Wartungsarbeiten können die Werbeausspielung vorübergehend beeinträchtigen.
5.3 Werbemittel, Inhalte und Qualitätsanforderungen
Der Werbepartner stellt rechtlich einwandfreie Werbemittel (z.B. Banner, Logos, Texte, Bilder, Videos) in den vorgegebenen Formaten und Fristen zur Verfügung.
Die Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen und müssen alle geltenden rechtlichen Vorschriften (Wettbewerbsrecht, Jugendschutzrecht, Datenschutzrecht, Medienrecht) einhalten.
Jugendgefährdende, irreführende, diskriminierende oder rechtswidrige Kommunikationsmittel sind unzulässig.
5.4 Prüfrecht und Sperrung
Die Veranstalterin ist berechtigt, Werbemittel vor Veröffentlichung zu prüfen und im Zweifel abzulehnen oder zu sperren.
Werden Werbemittel aus wichtigen Gründen (z.B. Rechtsverstoß, unangemessene Inhalte) abgelehnt oder gesperrt, entfällt die Vergütung nur insoweit, als die Werbung tatsächlich nicht eingespielt wurde.
5.5 Nutzungsrechte, Versicherung und Haftung
Der Werbepartner räumt der Veranstalterin die notwendigen Nutzungsrechte an Marken, Logos und Inhalten ein.
Der Werbepartner stellt die Veranstalterin von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung dieser Inhalte ergeben, sofern die Veranstalterin nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
Die Haftung der Veranstalterin richtet sich nach den allgemeinen Haftungs‑ und Ausschlussklauseln.
6. Aussteller DACHZELT FESTIVAL
6.1 Anmeldung, Vertragsabschluss
Die Anmeldung als Aussteller erfolgt über das Online‑Formular.
Mit der Bestätigung der Veranstalterin kommt der Vertrag zustande.
Die Veranstalterin weist dem Aussteller eine Standfläche auf dem Veranstaltungsgelände zu (inkl. Angabe von Standgröße, Lage und Infrastruktur) im Rahmen der jeweiligen Bestätigung.
6.2 Standfläche, Mit‑ und Unteraussteller
Die genaue Lage und Größe der Standfläche sowie die zur Verfügung stehende Infrastruktur (z.B. Strom, Wasser, Entsorgung) sind in der Buchungsbestätigung ersichtlich.
Mit‑ oder Unteraussteller dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin zugelassen werden und können mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.
6.3 Pflichten des Ausstellers
Der Aussteller hat sich an die Hausordnung, Sicherheits‑ und Brandschutzvorschriften zu halten und für einen ordnungsgemäßen Auf- und Abbau sowie eine sichere Standgestaltung zu sorgen.
Verstöße gegen Jugendschutz‑, Wettbewerbs‑, Datenschutz‑ oder Lebensmittelrecht bei eigenem Verkauf oder Aktionen können zu Abmahnungen, Vertragsstrafen oder Ausschluss führen.
6.4 Preise, Stornierung und Nichtzahlung
Die Standgebühren, Pauschalen und Zusatzleistungen werden nach Maßgabe der Rechnung fällig.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung vor Beginn der Veranstaltung zu leisten.
6.5 Nichterscheinen, Absage und Haftung
Erscheint der Aussteller nicht oder nicht vollständig, kann die Veranstalterin die Standfläche anderweitig nutzen oder vergeben; die Standgebühr bleibt unabhängig davon wirksam.
Die Veranstalterin kann die Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z.B. behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, Sicherheitsrisiken) ändern, verschieben oder absagen.
In diesen Fällen bemüht sich die Veranstalterin, die Aussteller frühzeitig zu informieren und die entstandenen Kosten transparent darzustellen.
Der Aussteller ist verpflichtet, eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen und stellt die Veranstalterin von Ansprüchen Dritter frei, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Veranstalterin vorliegt.
6.6 Bild‑ und Tonaufnahmen
Der Aussteller willigt ein, dass die Veranstalterin Bilder und Tonaufnahmen von Stand, Fahrzeugen und Personen für Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung nutzen darf.
Der Name, das Logo sowie ggf. Produktfotos dürfen im Rahmen der vereinbarten Werbeleistungen in Veranstaltungs‑ und Werbematerialien verwendet werden.
7. Gewinnspiele & Aktionen mit Werbepartnern
7.1 Geltungsbereich und Rolle der Parteien
Diese Bestimmungen gelten für Gewinnspiele, Verlosungen und Aktionen, an denen der Werbepartner als Sponsor oder Mitveranstalter beteiligt ist.
Die Veranstalterin ist als Veranstalter benannt; der Werbepartner stellt die Gewinne oder sonstige Leistungen bereit, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Teilnahmebedingungen und Gewinnabwicklung
Die Teilnahme‑ bzw. Aktionsbedingungen für die Teilnehmer sind verbindlich und enthalten insbesondere:
- Veranstalter,
- Start‑ und Enddatum,
- Art der Teilnahme,
- Beschreibung der Gewinne,
- Verfahren der Gewinnermittlung,
- Hinweise zum Datenschutz.
Der Werbepartner ist verantwortlich für rechtlich einwandfreie, funktionsfähige Gewinne; die Veranstalterin wählt die Gewinner aus, benachrichtigt sie und stellt die Auslieferung der Gewinne sicher.
7.3 Datenschutz und Nutzung von Daten
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit zur Erfüllung der Leistung erforderlich und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.
Der Werbepartner hat keinen automatischen Zugriff auf die Teilnehmer‑Daten; die Nutzung zu eigenen Werbezwecken ist nur zulässig, soweit die Teilnehmer gesondert eingewilligt haben.
7.4 Werbung, Bilder und Namensnennung
Der Werbepartner ist als Sponsor bzw. Mitveranstalter in den Kommunikations‑ und Werbematerialien zur Aktion benannt, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Die Art der Nennung (z.B. Logo, Kurztext, Social‑Media‑Erwähnung) richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Die Veranstalterin verpflichtet sich, Marken und Logos des Werbepartners gemäß dessen Corporate‑Design‑Vorgaben zu verwenden.
7.5 Haftung und Freistellung
Der Werbepartner stellt die Veranstalterin von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Art, Beschreibung oder Beschaffenheit der bereitgestellten Gewinne oder aus der Art der Aktionskommunikation ergeben, sofern die Veranstalterin diese Inhalte nicht eigenständig unzulässig verändert.
Die Haftung der Veranstalterin richtet sich nach den allgemeinen Haftungs‑ und Ausschlussklauseln dieser AGB.
7.6 Änderung oder Abbruch der Aktion
Die Veranstalterin ist berechtigt, die Aktion ganz oder teilweise zu ändern, zu verschieben oder abzubrechen, wenn wichtige Gründe vorliegen (z.B. rechtliche Bedenken, Manipulationsversuche, technische Ausfälle, höhere Gewalt).
Die Teilnehmer werden – soweit praktikabel – über wesentliche Änderungen informiert.
Der Werbepartner bleibt verpflichtet, seine bereits zugesagten Leistungen zu erbringen, sofern die Änderung nicht auf seinem Verhalten beruht.
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