Dachzelt Regeln & Gesetze

Hast du dich auch schon einmal gefragt, welche Regeln & Gesetze du mit deinem Dachzelt besonders beachten musst? 

Wie schnell darf ich mit Dachzelt fahren? Wo darf ich überhaupt übernachten und wie werde ich mit Dachzelt von Campingplätzen, Fähren und Mautstationen eingestuft? Was muss ich insgesamt beachten mit dem Dachzelt auf dem Dach?

Wir haben die wichtigsten Regeln recherchiert und wollen dir all diese Fragen in diesem Beitrag zu Dachzelt Regeln und Gesetzte beantworten. Brennt dir noch eine Frage auf dem Herzen, die wir hier noch nicht beantwortet haben? Dann schick uns doch gerne deine Frage per E-Mail, wir werden diese und die Antwort in diesen Beitrag noch mit aufnehmen. 

Bitte beachte, dass der Inhalt des Artikels auf unseren Recherchen und jahrelangen Erfahrungen basiert und keine rechtskräftige Gültigkeit hat.

Dieser Artikel behandelt die Regeln und Gesetze für Deutschland. Wenn du weitere Informationen über andere Länder haben willst, kannst du direkt nach unten scrollen. Dort haben wir einige interessante weiterführende Links für dich gesammelt.

👉Wichtig: Wir bieten dir hier eine fundiert recherchierte Zusammenfassung aller uns bekannten Regeln und Gesetze, die das Dachzelt tangieren. Wir übernehmen allerdings keine Gewähr. Bitte informiere dich im Zweifel auch noch einmal selber. 

Wenn du lieber schaust als liest, dann kannst du dir die komplette DZN-Live Sendung zum Thema “Regeln und Gesetze beim Dachzelten” hier noch einmal anschauen:

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Welche Gesetze gelten für das Dachzelt in Deutschland?

Grundsätzlich gibt es keine speziellen Gesetze für das Reisen mit Dachzelt. Da wir aber mit dem Auto und damit auch mit dem Dachzelt unweigerlich am Straßenverkehr teilnehmen, gilt hier vorrangig die Straßenverkehrsordnung. Was die zu beachtenden Gesetze rund um den Dachzelturlaub angeht, müssen wir uns also hauptsächlich an der StVO orientieren.

Wenn du in der StVO ein wenig stöbern magst, dann findest du hier den gesamten Gesetzestext der StVO online. 

Die Grundregeln der StVO erinnern dabei stark an allgemeine Werte der Dachzeltnomaden, wie beispielsweise leben und leben lassen, Rücksicht und aufeinander Acht geben. 

Wenn wir diese Grundregeln der StVO also immer und jederzeit beachten, dann sollte einem entspannten Dachzelturlaub (was die zu beachtenden Gesetze angeht) nicht wirklich etwas in die Quere kommen. 

§ 1 Grundregeln 

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Im Laufe dieses Artikels werden wir noch detaillierter auf die Straßenverkehrsordnung eingehen. Sie wird uns bei Themen wie Ladungssicherung, Parken, Schnelligkeit usw. wieder begegnen. Alle zitierten Gesetzestexte stammen aus der StVO, wenn nicht anders angegeben.

Ist ein Dachzelt Ladung?

Was wir mit dem Auto so alles dürfen oder eben auch nicht, das lernen wir meist schon früh in der Fahrschule. Ob wir diese Führerscheinprüfung heute noch immer bestehen würden, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt, aber darum geht es ja auch nicht. 

Das Dachzelt auf dem Auto macht dein Auto per se grundsätzlich erst einmal zu keiner anderen “Kategorie Gefährt”. Was du aber zusätzlich beachten musst, ist, dass du jetzt sogenannte Ladung mit dir spazieren fährst. Ein Dachzelt gilt laut StVO nämlich als Ladung.

Damit du mit dieser Ladung im Straßenverkehr nichts falsch machst, findest du hier die wichtigsten Punkte, die du jetzt beachten musst. 

Dachzelt & Ladungssicherung

Zuerst einmal solltest du dich um die Sicherung deiner Ladung kümmern. Das Dachzelt muss jederzeit so gesichert sein, dass selbst bei einer Vollbremsung oder bei Ausweichmanövern nichts wackelt oder verrutscht. 

§ 22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

In der Regel sollten dafür die handelsüblichen Befestigungspunkte des Dachzelts an deinen Dachträgern reichen. Bedenke dabei allerdings, dass hier vor allem während der Fahrt erhebliche Kräfte auf dein Dachzelt und eben auch die Befestigungspunkte wirken. Was also anfangs im Stand bombenfest wirkt, muss es während der Fahrt nicht mehr unbedingt sein. Du solltest also regelmäßig – am besten vor jedem Fahrtantritt – prüfen, ob dein Dachzelt noch richtig gesichert ist.

👉Nicht vergessen: Auch die Dachträger können sich verschieben oder an den Befestigungspunkten lösen. Auch diese sollten demnach regelmäßig gecheckt werden. 

Wie muss das Dachzelt gesichert werden?

Generell sollte das Dachzelt erst einmal ordnungsgemäß montiert werden. In den meisten Fällen wird das Dachzelt mit Konterplatten und Schrauben auf entsprechenden Schienen befestigt. Im Idealfall nutzt du hier selbstsichernde Muttern und checkst regelmäßig, dass die Schrauben fest sitzen. 

Die Dachträger selbst sollten auch in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Sind sie noch gerade oder hängt was durch? Sind die Befestigungspunkte noch da, wo sie hingehören? Macht alles noch einen stabilen Eindruck?

Ein ordentlicher Rütteltest verrät dir, ob noch alles sicher sitzt. Wackel einfach mal so gut du kannst an deinem Dachzelt. Wenn da noch alles passt und nichts rutscht, dann ist das schon die halbe Miete. 

Auch die Reling solltest du in regelmäßigen Abständen checken. Ist diese noch intakt? Wackelt oder klappert was? 

Mach diesen Test auch wenn du im Dachzelt bist. Schau dir die Reling genau an. Biegt sie sich deutlich durch? Kommen die Befestigungsschrauben des Dachzeltes an dein Autodach? 

Wenn du dir nicht sicher bist, ob alles passt, dann lass lieber einmal zu viel als einmal zu wenig in der Werkstatt oder bei einem Fachmann nachsehen. 

Das Dachzelt kann übrigens auch fest auf den Trägern montiert nach rechts oder links verrutschen. Viele Kreisel und schnelle Kurven machen es möglich. Auch das gehört also regelmäßig gecheckt. 

Sitzt das Dachzelt noch mittig, wie es in den meisten Fällen sitzen soll? Oder ist es schon nach rechts gerutscht? Ein kurz angehaltener Zollstock auf beiden Seiten kann helfen. Wenn dein Dachzelt verrutscht sein sollte, dann unbedingt wieder ausrichten und die Verschraubung prüfen!

👉Apropos Schrauben – verrostete Schrauben oder Teile (z. B. Konterplatten) gehören natürlich getauscht!

Darf ich auf/neben das Dachzelt noch mehr laden?

Einige Dachzelte bieten die Möglichkeit, zusätzliche Ladung auf dem Dachzelt selbst zu transportieren. Wenn du auf dein Dachzelt noch mehr laden möchtest, musst du auch hier ganz besonders auf die Ladungssicherung achten. 

Wenn du deine Ladung nicht ausreichend gegen Verrutschen oder gar Herabfallen sicherst, kannst du sie unterwegs verlieren. Das kann nicht nur für dich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Kein Autofahrer hinter dir freut sich, wenn ihm auf der Autobahn Standheizungskisten, Gepäckstücke oder Kanister entgegenkommen. 

Mit dem richtigen Dachzelt kannst du sogar einen Ersatzreifen transportieren.

Du kannst deine Ladung grundsätzlich fest mit der Karosse oder einem Dachgepäckträger verschrauben und/oder mithilfe von Spanngurten sichern. Im Innenraum ist es auch möglich, Ladung so ineinander zu verkeilen, dass sie auch bei einer Vollbremsung nicht mehr rutschen kann. 

Damit ist sie in der Regel auch ausreichend gesichert. Allerdings solltest du nicht vergessen, dass die Ladung auch im Falle eines Überschlages nicht durch die Gegend fliegen darf.

Neben der Ladungssicherung musst du bei einer zusätzlichen Beladung deines Dachzeltes auch noch andere Punkte beachten: 

  • Nicht jedes Dachzelt ist für eine weitere Zuladung geeignet. Im DACHZELT KONFIGURATOR kannst du dir die Dachzelte filtern, die eine Zuladung technisch erlauben.
  • Beachte die individuelle Dachlast deines Fahrzeuges.
  • Du darfst die zulässige Gesamthöhe und -breite deines Fahrzeuges nicht überschreiten. 

Auf diese Punkte wird weiter unten im Artikel genauer eingegangen.

Wie hoch & breit darf das Auto sein?

Im Prinzip ist da ziemlich viel Luft nach oben und zur Seite. Insgesamt gelten aber folgende Normen was die Breite und die Höhe deines Dachzelt-Mobils angeht:

§ 22 Ladung

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. 

Diese Werte darfst du also mit Auto samt Ladung/Dachzelt nicht überschreiten. Aber ist es dabei erlaubt, dass das Dachzelt breiter ist als das Auto und auch nach vorne/hinten übersteht?

Wie viel Überhang ist erlaubt?

Bei dem Thema Überhang des Dachzeltes wird es schon etwas umfangreicher mit den Vorschriften, aber auch das ist am Ende nicht so kompliziert, wie es aussieht. 

Überhang nach vorne

Deine Ladung darf nach vorne bis zu einer Höhe von 2.50 m nicht über das Fahrzeug hinausragen. Was erst einmal nach einer Einschränkung klingt, ist in der Dachzelt-Realität überhaupt kein Problem.

Selbst bei einem kleinen Fahrzeug wirst du es eher nicht schaffen, dass dein Dachzelt nach vorne über das Auto übersteht. | Foto: Monique Rossmeier

Ein Dachzelt, das nach vorne über dein Auto hinausragt, wäre ohnehin zu groß oder viel zu weit vorne platziert und so für die Fahrt nicht sicher befestigt. 

§ 22 Ladung

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

Zu Absatz 3 III. Es ist vor allem verboten, Kanister oder andere Blechbehälter ungesichert auf der Ladefläche zu befördern.

Überhang nach hinten

Am hinteren Teil deines Dachzelt-Mobils sieht das allerdings ganz anders aus. Nach hinten darf deine Ladung bis zu 1,50 m über dein Auto hinausragen. Wenn das Dachzelt allerdings mehr als 1 m über deine Rückstrahler hinausragen sollte, dann musst du die Ladung beispielsweise mittels einer Fahne oder eines Schildes kenntlich machen.

Auch hier gilt allerdings: mehr als ein Meter Überhang ist bei einem Dachzelt ohnehin aus rein physikalischer Sicht nicht zu empfehlen. 

Solltest du aber auf deinem Dachzelt oder in deinem Auto lange Gegenstände transportieren, gelten folgende Regeln:

§ 22 Ladung

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens:

  1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
  2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
  3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1) ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. 

4. Vgl. auch § 32 Abs. 1.

Überhang zur Seite

Großes Dachzelt auf großem Auto - bis zu den Fahrzeugleuchten darfst du locker ohne Probleme und noch darüber hinaus! | Bild: Natalie Ewen

Zur Seite darf dein Dachzelt insgesamt 40 cm über deine Fahrzeugleuchten (Standlicht) hinausragen, ohne dass du etwas markieren musst. Wenn deine Ladung mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinausragt, dann musst du bei Dunkelheit und Dämmerung Leuchten anbringen. 

Auch hier gilt aber wieder einmal: Viel Sinn macht es nicht, dass ein Dachzelt mehr als 40 cm auf jeder Seite über das Auto herausragt. Ganz davon abgesehen, dass es eher wie ein Flugzeug aussieht, ist die Gefahr auch groß, dass es sich bei Belastung durchbiegt und Schaden nimmt. 

Vermutlich solltest du in diesem Fall dann eher ein kleineres Dachzelt für dein Fahrzeug wählen.

§ 22 Ladung

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

Wie schnell darf man mit Dachzelt fahren?

Mit der Geschwindigkeit ist das so eine Sache. Prinzipiell darfst du mit Ladung genau so schnell fahren wie ohne. Die meisten Dachzelthersteller geben allerdings Werte zwischen 100 und 130 km/h an. Diese Geschwindigkeitsrichtlinien sind auch von unserer Seite zu empfehlen.

Ganz abgesehen davon, dass die Windgeräusche bei hohen Geschwindigkeiten stark zunehmen und dein Spritverbrauch exponentiell steigt, wirken bei hohen Geschwindigkeiten auch Kräfte, die die Befestigungspunkte des Dachzeltes zusätzlich belasten. Ein frühes Versagen, Verschiebung des Dachzeltes bis hin zum Verlust ist dadurch sehr viel wahrscheinlicher.

Ob man mit dem Dachzelt wirklich schnell fahren sollte? Hauptsache sicher ist die Devise!

Du bist als Fahrer dazu verpflichtet, dein Fahrzeug so zu führen, dass du nie die sichere Führung verlierst. Du darfst also nie so schnell fahren, dass du mit der Gefahr des Schleuderns deines Fahrzeugs rechnen musst (vgl. BGH VersR 1966, 1156). 

Außerdem musst du natürlich auch bei Kurven beachten, dass du durch die Ladung/das Dachzelt auf deinem Dach eventuell Einschränkungen bei Bremsmanövern hast – du musst aber auch hier jederzeit dein Fahrzeug sicher führen können (vgl. BGH NZV 1994, 184). 

§3 Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Darf ich mit offenem Dachzelt fahren?

Ob du mit geöffnetem Dachzelt wirklich fahren solltest? Umparken ja, fahren nein sagt der Hausverstand. Foto: Julius Griffith

§ 3 Abs. 1 StVO (s.o.) sagt uns eigentlich auch schon alles darüber, ob man auch mit offenem Dachzelt fahren darf. Der Fahrzeugführer muss jederzeit in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu beherrschen. 

Fährst du mit geöffnetem Dachzelt, wirken auf dein Fahrzeug deutlich mehr Windkräfte, als im geschlossenen Zustand auftreten würden. 

Das geöffnete Dachzelt wirkt wie ein Segel und der Winddruck baut einen enormen Druck auf die Befestigungspunkte auf. Ganz davon abgesehen, dass auch das Dachzelt ohnehin irgendwann nachgeben, verbiegen und zerreißen würde. 

Ein Fahren mit geöffnetem Dachzelt ist laut StVO grundsätzlich nicht verboten, solange du die zulässige Höhe deines Fahrzeuges nicht überschreitest. 

Dabei musst du allerdings gewährleisten, dass du das Fahrzeug in allen erdenklichen Lagen sicher führst. 

Gelingt dir (und deinem Dachträger sowie seiner Verschraubung) das auch bei kräftigem Gegenwind bei geöffnetem Dachzelt? Zu empfehlen ist es sicherlich nicht. 

Wie ist das mit der Dachlast?

Das Thema Dachlast beschäftigt wohl jeden Dachzeltnomaden vor dem Kauf eines Dachzeltes. Wie viel darf man auf das Autodach laden? Hält dein Dach das überhaupt aus? Und was passiert, wenn das Autodach überladen ist?

Grundsätzlich kann man sagen, dass jedes Fahrzeug eine individuell zulässige Dachlast hat. Wie hoch die Dachlast deines Fahrzeuges ist, findest du in der Autospezifikations-Datenbank. Die gesamte Ladung – inklusive Dachträger, Dachzelt und allem, was in dem Dachzelt noch so ist – darf diese zulässige Dachlast nicht überschreiten. 

Was allerdings passiert, wenn die Dachlast überschritten wird, ist in der StVO und auch im Bußgeldkatalog bislang nicht geregelt. Das macht auch Sinn, denn die Dachlast ist, im Unterschied zum zulässigen Gesamtgewicht, der Achslast oder der Anhängelast, kein straßenverkehrsrechtlich relevantes Maß. 

Man kann prinzipiell mit einem auf dem Dach stark überladenen Fahrzeug fahren, solange man das zulässige Gesamtgewicht seines Fahrzeugs nicht überschreitet. Letzteres kannst du dem KFZ-Schein deines Fahrzeugs entnehmen.

Zusammengefasst bedeutet das also mehr oder weniger: Die Dachlast sichert nur den Fahrzeughersteller ab, damit keiner an seiner Tür klopfen kann, der sein Auto auf die Seite gelegt hat, weil er 350 kg aufs Dach gezurrt hat und dann etwas passiert ist. 

Doch wie ist das mit meinem Versicherungsschutz? Die Versicherung prüft bei einem Unfall in Verbindung mit Ladung bestimmt die Dachlast. Eine deutlich überschrittene Dachlast könnte im Schadensfall als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden. 

Doch selbst grobe Fahrlässigkeit ist in aller Regel von den KFZ-Haftpflichtversicherungen gedeckt (👉individuell Versicherungspolicen prüfen!). 

Beispiel aus der Versicherungspolice der HUK24 KFZ-Haftpflichtversicherung

Was ist nicht oder nur teilweise versichert?

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.

Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls einzuwenden. Auf diesen Einwand verzichten wir jedoch in folgenden Fällen nicht:

  • Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei oder
  • Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile.

In diesen Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Aus dem Überschreiten der Dachlast wird deshalb – mit Ausnahme von Vorsatz- und Alkoholfällen (s.o.) – eher kein versicherungsrechtlicher Nachteil entstehen.

Wie es aber in der Praxis am Ende gehandhabt wird, würde ich persönlich nicht austesten wollen. Dann ist es doch in jeglicher Hinsicht sicherer, wenn man sich einfach an die Vorgaben hält. Alles zum Thema 👉Dachzelt & Versicherung.

Ganz von Geboten und Verboten abgesehen kann ein überladenes Autodach im Straßenverkehr auch zum Risikofaktor werden. Schließlich ermitteln die Kraftfahrzeughersteller die Dachlast nicht zum Spaß an der Freude, sondern legen z. B. das Fahrwerk und die elektronischen Sicherheitssysteme gerade auf das von ihnen kommunizierte Maß aus. Also lieber an die Vorgaben halten und somit sicher fahren!

Willst du noch mehr wissen über das Thema Dachlast? Im Beitrag Dachzelte und die zulässige Dachlast findest du ausführliche Informationen dazu.

Darf man das Dachzelt-Mobil umbauen, wie man will?

Natürlich gibt es auch beim Umbau deines Dachzelt-Mobils die ein oder andere Regel zu beachten.

Du solltest dich auf jeden Fall mit dem Thema Ladungssicherung ausreichend beschäftigen. Ein Küchenauszug zum Beispiel wiegt mit Wasser & Co schnell mal einige Kilo und muss bei einer Vollbremsung genauso an seinem Platz bleiben, wie bei einer vielleicht etwas zu schnell genommenen Kurve. 

Du kannst beim Fahrzeugausbau im Innenraum deiner Kreativität freien Lauf lassen. Dabei kannst du schrauben, bohren, kleben und tackern was immer du willst. Du kannst sogar einen oder mehrere Sitze ausbauen. Wenn das nur temporär gedacht ist, dann brauchst du es noch nicht einmal eintragen. Erst wenn du den Sitz dauerhaft ausbauen möchtest, ist eine Änderung in der Zulassungsbescheinigung erforderlich (Quelle: TÜV Nord).

Teile, die der Fahrsicherheit und Stabilität dienen, solltest du dabei allerdings nicht bearbeiten. Ein Loch im Fahrwerk ist also ein No-Go, für ein Loch in der Karosse hingegen hast du ein Go. 

Achte hierbei aber auch darauf, dass du gebohrte Löcher wieder sinnvoll versiegelst, um im Nachhinein nicht durch Rost weitere Probleme mit dem Fahrzeug zu bekommen.

Natürlich darfst du das zulässige Gesamtgewicht deines Fahrzeuges mit deinem Fahrzeugausbau, allen Insassen, dem kompletten Gepäck, dem Dachzelt und vollem Tank nicht überschreiten. Häufig wird (unter anderem) deshalb leichtes Holz oder andere leichte Materialien verwendet. 

Du möchtest dich zum Um-und Ausbau von Dachzeltmobilen inspirieren lassen? Dann hier entlang 👉Das Dachzeltauto: Aus- und Umbauten.

Individuell, crazy, schlicht oder bunt. Beim Fahrzeugausbau solltest du auf deine Sicherheit achten.

Wie schwer darf das Auto werden?

Ein Dachzelt auf dem Dach, ein Innenausbau im Kofferraum, den Wagen vollgeladen mit Kind & Kegel und los geht's in den Urlaub! Aber hast du dich mit deinem Gefährt schon einmal auf die Waage gestellt? Manch einer wird sich dabei wundern, wie schwer die Karre am Ende doch mit allem drum und dran ist. 

Wie hoch bei deinem Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten sind, findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil eins unter G bzw. F.1.

Die Bußgelder sind bei einer Überladung bis 20 % (Bußgeldkatalog) noch relativ moderat. Ab einer Überladung von mehr als 20 % musst du schon tief in den Geldbeutel greifen und bekommst auch gleich noch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei geschenkt.

Wo darf man mit Dachzelt übernachten?

Campingplätze

Natürlich darfst du mit einem Dachzelt auf einem Campingplatz übernachten. Wir kommen später noch darauf zurück, wie du auf einem Campingplatz üblicherweise eingestuft wirst. Hier findest du 👉Campingplätze.

Wohnmobil Stellplätze

Die meisten Wohnmobil-Stellplätze sind bisher ausschließlich für Wohnmobile konzipiert und zugelassen. Das siehst du häufig bereits an der Beschilderung. 

Üblicherweise darfst du mit deinem PKW und auch Wohnmobil dort parken, wo du das Zeichen 314 – weißes „P“ auf blauem Grund – findest. Wenn das Parken-Schild zusätzlich mit dem Zusatzzeichen 1048-10 (Sinnbild für PKW) versehen ist, dann dürfen dort nach § 39 Abs. 7 StVO ausschließlich PKWs parken und keine Wohnmobile.

Wenn allerdings das Zusatzzeichen 1048-17 hängt, dann dürfen dort ausschließlich Wohnmobile parken, PKW und LKW sind auf diesen Parkplätzen ausgeschlossen.

Diese Vorschriften betreffen den öffentlichen Verkehrsraum. Wenn privatwirtschaftliche Wohnmobilplätze auf ihrem Privatgrund diese Beschilderung nutzen, kann die Bedeutung schon wieder anders sein. Hier kann die Hausordnung Vorrang vor der gesetzlichen Regelung, also der StVO, haben. Auf manchen Wohnmobil-Stellplätzen kannst du mit Dachzelt trotzdem nächtigen, auch wenn das Zusatzzeichen “Wohnmobil” hängt. 

Häufig gibt es dann allerdings das Problem, dass auf diesen Stellplätzen eine eigene Toilette an Bord zur Pflicht gehört. Hast du also eine dabei, sollte das klar gehen. Hast du keine, dann darfst du den Stellplatz eventuell nicht nutzen. Die Stellplatzregeln findest du oft schon im Netz oder spätestens an dem Stellplatz selbst. Hier gehts zu den 👉Wohnmobil-Stellplätzen. 

Dachzeltnomaden Stellplätze

Eine tolle Alternative sind auch (private) Dachzeltnomaden-Stellplätze. In dieser Karte kannst du 👉Stellplätze für Dachzeltnomaden finden und /oder teilen.

Hier findest du viele tolle Stellplätze für Dachzeltnomaden

Private Stellplätze

Natürlich kannst du auch auf privaten Stellplätzen übernachten. Das geht bei Freunden genauso gut wie auf Bauernhöfen oder Restaurant Parkplätzen. Trau dich einfach mal zu fragen, in den meisten Fällen wirst du herzlich empfangen!

Wild campen bzw. frei stehen

“Mit einem Hartschalendachzelt darf man überall übernachten, mit einem Klappdachzelt nicht, da es über das Fahrzeug hinausragt.” Diese Aussage findet man immer wieder im Netz und auch in der Dachzeltnomaden Facebook-Gruppe. Ob das so richtig ist?

Hier siehst du beispielsweise Thilo beim Freistehen auf einer Kuhwiese in Dornbirn. Das ok, hat er sich dabei vorher vom Landwirt selbst geholt. Geilster Ausblick ganz ohne Probleme! Foto: | Thilo Vogel
Grundsätzlich gilt laut StVO erst einmal: 

§ 12 Halten und Parken

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Die Frage ist also, ob das Übernachten in oder auf einem parkenden Auto erlaubt ist. Da wir uns mit dem Fahrzeug auch auf Parkplätzen im Straßenverkehr bewegen (oder parken), müssen wir einen weiteren Blick in die StVO werfen. 

Das Dachzelt-Mobil darf auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, das Parken wird dabei als Gemeingebrauch gewertet.

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

„Gemeingebrauch“ ist der jedermann gestattete Gebrauch der Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr. 

Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 FStrG (der u. a. für Autobahnrastplätze zum Tragen kommt) und den entsprechenden Vorschriften in den Straßengesetzen der Länder (siehe z. B. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG) liegt kein Gemeingebrauch vor, wenn jemand die Straße nicht zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt.

Wenn das Dachzelt-Mobil also in erster Linie dem Wohnen dient, dann ist es ziemlich schnell kein Gemeingebrauch mehr, sondern eine Sondernutzung. Klingt erst einmal kompliziert, eigentlich ist das aber ganz einfach abzugrenzen: Mit Tisch, Stühlen und ausgepacktem Grill parkst du eindeutig nicht mehr, du wohnst bereits. 

Das Ruhen oder Übernachten in deinem Dachzelt-Mobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen, zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit, kann hingegen erlaubter Gemeingebrauch sein. 

Zu dieser Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit ist kein Campingstuhl und auch kein Planschbecken neben dem Fahrzeug von Nöten. Du parkst dort, um dich auszuruhen, damit du dann weiterfahren kannst – nicht mehr und nicht weniger. 

Ein einmaliges Übernachten in deinem Dachzelt-Mobil im öffentlichen Verkehrsraum ist also erst einmal erlaubt. Angeblich ist der Zeitraum dabei auf 10 Stunden beschränkt – diese Zeitangabe kursiert jedenfalls immer wieder im Netz im Zusammenhang mit dieser Thematik. Eine gesetzliche Zeitangabe lässt sich dazu aber nicht finden – insofern kann man diese Zeitangabe in die Kategorie Gerücht einsortieren. 

Das Übernachten in Gestalt eines zulässigen Parkens im Sinne von § 12 StVO ist übrigens nicht zulässig, wenn der Fahrer bei Fahrtunterbrechung noch fahrtüchtig ist und sich erst während des Parkens durch Alkoholkonsum fahruntüchtig macht.

Eine die Weiterfahrt verbietende Fahruntüchtigkeit kann also nur dann als Gemeingebrauch begründet werden, wenn diese selbst unmittelbare Folge der Teilnahme am Straßenverkehr ist, etwa wegen Ermüdung nach Ausschöpfung der gesetzlich vorgeschriebenen oder individuellen Fahrzeiten des Fahrzeugführers.

Mehrfach am selben Parkplatz zu übernachten ist ebenso nicht zulässig: 

Wird der Wohnraum eines Wohnmobils dazu benutzt, um im Zuge einer Fahrt eine Ruhepause einzulegen, so wird damit die vorwiegende Nutzung des Fahrzeugs zu Verkehrszwecken nicht unterbrochen, selbst wenn es sich hierbei um eine Übernachtung handelt. Für eine einmalige Übernachtung im Verlauf einer Fahrt darf daher im öffentlichen Verkehrsraum im Rahmen der Verkehrsvorschriften (d. h. insbesondere unter Beachtung von Halte- bzw. Parkverboten, vgl. § 12 StVO) geparkt werden. Damit einhergehendes campingtypisches Verhalten wie Aufstellen von Tischen oder Stühlen ist allerdings nicht gemeingebräuchlich und daher nicht zulässig. Bei mehrmaligem Übernachten überwiegt hingegen der Wohnzweck, sodass kein Gemeingebrauch mehr vorliegt.

(DAR 2013, 315)

Im Übrigen darf das Dachzelt-Mobil auch nicht für verkehrsfremde Zwecke genutzt werden: 

Ein Wohnmobil aufzustellen, um darin der Prostitution nachzugehen, stellt keinen Fall eines zulässigen einmaligen Übernachtens dar. Selbst wenn das Fahrzeug abends an den Standort gebracht und am nächsten Morgen wieder weggefahren wird. Hier geht es nicht mehr um eine Teilnahme am (Straßen-!) Verkehr, sondern um eine verkehrsfremde, gewerbliche Nutzung des öffentlichen Straßenraums, mithin um eine Sondernutzung.

(DAR 2013, 315)

Anmerkung: Wohnmobil ist hier nur als Sinnbild für “Reisemobil”, also auch Dachzelt-Mobil zu sehen. Begrifflich sollte man nicht zu sehr an der Fahrzeugart des Wohnmobils festhalten.

Ein Klappdachzelt braucht natürlich mehr Platz auf einem Parkplatz als ein Hartschalendachzelt, da es über die Fahrzeugmaße hinausragt. Man könnte also auf die Idee kommen, dass das Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit in dem einen Dachzelttyp erlaubt und in dem anderen verboten sein könnte. 

Fraglich ist also, ob die Beanspruchung einer über die Fahrzeugmaße hinausgehenden Verkehrsfläche im Rahmen des einmaligen Nächtigens noch Parken oder schon Wohnen, also noch Gemeingebrauch oder schon Sondernutzung ist.

Jedenfalls sind wir der Auffassung, dass das Maß der Beanspruchung von Verkehrs-(Park-)Fläche nicht darüber entscheidet, ob gewohnt (=Sondernutzung) oder geparkt (= Gemeingebrauch) wird. Unstreitig wird es jedoch sein, das parkt, wer auch mit geöffnetem Klappzelt innerhalb der Parkplatzmarkierungen bleibt.

Werden diese Markierungen jedoch durch Öffnen des Klappdachzeltes überschritten, könnte man vermuten, hier würde es sich bereits um Wohnen handeln und damit um eine Sondernutzung.

Dem steht jedoch entgegen, dass das Überschreiten von Parkmarkierungen in erster Linie einen bußgeldbewehrten Parkverstoß darstellt und nicht über das Tun entscheidet (Parken vs. Wohnen). Maßgeblich ist aus unserer Sicht allein, zu welchem Zweck die Fahrzeugausstattung genutzt, also das Dachzelt in Betrieb genommen wird.

Abgesehen davon erachten wir die Problematik als praktisch wenig relevant. Die meisten durch Straßenmarkierung abgegrenzten Parkplätze findet man in Stadtgebieten vor. Die meisten Dachzeltnomaden nutzen eher naturnahe Wander- oder Schotterparkplätze und dort stellt sich die Markierungsfrage nicht, da hier in aller Regel keine Markierungen vorhanden sind, die einzelne Parkflächen voneinander abgrenzen.

So oder so gilt aber beim Frei-Stehen das ungeschriebene Gesetz: Wenn sich jemand daran stört, dass du auf öffentlichem Grund übernachtest, dann solltest du im Zweifelsfall immer bereit sein, das Feld zu räumen. Du kennst jetzt zwar die Gesetzeslage, trotzdem befindest du dich beim Frei-Stehen auf relativ dünnem Eis. 

Und wenn du noch mehr Tipps & Tricks zur Stellplatzsuche haben möchtest, dann schau dir diesen DZN-Live Zusammenschnitt zum Thema “Wo finde ich Stellplätze” an:

Wo darf man mit Dachzelt-Mobil nicht schlafen?

Auch wenn es viele Möglichkeiten gibt, frei zu stehen und wild zu campen, gibt es mindestens genauso viele Grundregeln, die du dabei beachten solltest. Wenn du dich für das Thema noch mehr interessierst, findest du hier ein ganzes DZN-Live zum “Wildcamping”

Privatgrund

Du solltest dich nicht auf Privatgrund stellen, ohne den Besitzer gefragt zu haben. Dazu zählen Wälder genauso wie Gärten, Felder oder private Parkplätze. 

Wald

Du darfst mit deinem Dachzelt nicht einfach so in den Wald fahren.

Laut § 37 Abs. 4 Landeswaldgesetz (LWaldG) ist das Abstellen von Fahrzeugen oder Anhängern im Wald verboten. Verstöße fallen in die Kompetenz der Forstbehörde und sind in § 64 Abs 1 LwaldG geregelt. Wer also sein Fahrzeug im Wald abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit 👉Wo parkt man im Wald.

Den Bußgeldkatalog für parken im Wald kannst du hier einsehen 👉Bußgeld Informationen – Parken im Wald

Tatsächlich macht das auch Sinn, denn heiße Teile am Fahrzeug (Motor oder Katalysator) können trockenen Boden im Wald schnell in Brand setzen. Das Waldschutzgesetz soll den Wald und seine Flora, Fauna und Tiere darin schützen. 

Wer keine Bußgelder für rechtswidriges Fahren im Wald riskieren möchte, kann sich zuvor über die landeseigenen Waldgesetze informieren. Im Zweifelsfall kannst du auch bei der zuständigen Forstbehörde anrufen und nachfragen. Eine gute Idee ist es auch immer (falls bekannt), den jeweiligen Waldbesitzer um eine Genehmigung zu bitten.

Beim DACHZELT FESTIVAL 2019 haben wir Baumdachzelte gebaut, natürlich mit Genehmigung.

Die sicherste Variante ist deshalb, im Wald ausschließlich auf erlaubten Wegen zu fahren und auf Waldparkplätzen zu parken.

Schutzgebiete

In allen ausgewiesenen Schutzgebieten darf ohne besondere Genehmigung weder gefahren noch geparkt oder gecampt werden. Dazu zählen unter anderem Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und auch Vogelschutzgebiete. 

Wer gegen diese Gesetze verstößt, stört nicht nur die Natur und ihre Lebewesen, sondern riskiert vor allem im Naturschutzgebiet empfindliche Strafen 👉Bußgeldkatalog Umwelt- und Naturschutz.

Mithilfe dieser Karte kannst du dir einen Überblick verschaffen, wo sich Schutzgebiete in Deutschland befinden 👉Schutzgebiete in Deutschland.

Campen verboten

Auf vielen Parkplätzen – vor allem in touristischen Regionen – findest du Schilder, die das Campen/Campieren verbieten. Auch wenn auf diesen Schildern häufig keine Dachzelte abgebildet sind, sagen die Schilder doch ganz klar auch für dich und dein Dachzelt-Mobil: hier nicht!

Feuer machen, Grillen und Kochen

Gehört es nicht irgendwie dazu zu einem gemütlichen Dachzelt Abenteuer? Das klassische Lagerfeuer, das Abendessen vom Gasgrill oder einfach nur der Kaffee auf dem Gaskocher. Was ist erlaubt und was bringt eher Ärger?

Was ist ein offenes Feuer?

Ein offenes Feuer ist ein Feuer, bei dem eine Flamme zu sehen ist. Im Prinzip wird jede Flamme außerhalb eines Brennraums als offenes Feuer angesehen. Das ist nicht nur beim Lagerfeuer oder Grill der Fall, sondern auch bei jeder Art von Campingkocher, Benzinkocher, Multifuelkocher, Spirituskocher und Hobo-Ofen. Ja sogar Streichhölzer, Kerzen, Laterne, Fackeln und Teelicht gehören dazu.

Wo darf ich Feuer machen?

Feuer machen ist außer auf Privatbesitz grundsätzlich überall in Deutschland verboten. Nicht erlaubt ist das Feuer machen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Naturreservaten, auf öffentlichen Plätzen, landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie in Jagdregionen und in Sichtweite von Straßen oder Häusern.

Ausnahmen stellen offiziell ausgewiesene Feuerstellen (z. B. an Grillhütten) dar. Auch hier solltest du allerdings die Waldbrandstufe und aktuelle Meldungen beachten. Für Waldbesitzer, Jäger oder Imker gelten ebenfalls Ausnahmen.

Wenn du Feuer im Wald machen willst, musst du dich an die jeweilige Gemeindeverwaltung bzw. das zuständige Forstamt wenden. Dort stellst du einen Antrag zum Feuer machen. Bei Wäldern, die in Privatbesitz sind, musst du dich direkt an den Waldbesitzer wenden.

Auch auf Privatgrund musst du beachten, dass du mindestens 100 Meter zur Waldgrenze hin Abstand hältst und deine Nachbarn nicht belästigt. Dazu zählen Gerüche, Qualm, aber auch Lärm.

Ist in dem Gebiet, wo du Feuer machen möchtest, eine Waldbrandstufe 3, 4 oder 5 verhängt, dann musst du auch an offiziellen Feuerstellen auf ein Lagerfeuer verzichten. 

Hier gibt es mehr Informationen zum Thema 👉Feuer im Wald.

Wo darf ich Grillen?

Grillen darfst du im Grunde überall, wo es ausdrücklich erlaubt ist – also auf ausgewiesenen Grillstellen und -plätzen. Überall sonst ist es nicht erlaubt, den Grill und die Grillkohle auf öffentlichem Grund auszupacken. Auf Campingplätzen findest du in der Regel offizielle Grillbereiche. 

Auch an ausgewiesenen Grillflächen kann das Grillen ab einer bestimmten Waldbrandstufe (meist ab Stufe 4) untersagt sein. Informiere dich in heißen Sommern am besten vorher, welche Vorschriften an deinem Urlaubsort gelten und welche Waldbrandstufen gerade gilt.  

Ganz besonders prekär ist die Lage hier im Wald. Für das unerlaubte Grillen im Wald drohen empfindliche Bußgelder und du riskierst zusätzlich einen Waldbrand. 👉Bußgeldkatalog – Grillen im Wald. 

Die unterschiedlichen Regelungen zu offenem Feuer / Grillen der verschiedenen Bundesländer findest du hier👉Waldwissen. 

Wo darf ich Kochen?

Im Prinzip zählt auch schon ein Gaskocher laut Definition zu offenem Feuer. Der Gaskocher hat ja eine offene Flamme. Deshalb ist das Kochen mit einem Gaskocher prinzipiell auf öffentlichem Raum nicht erlaubt. Auf Campingplätzen darfst du deinen Kocher in der Regel überall nutzen. 

Für die Nutzung im Auto (z. B. mit geöffnetem Kofferraum) gibt es laut unseren Recherchen keine Regeln und Gesetze. Demnach kannst du den Gaskocher dort nutzen. Allerdings solltest du sicherstellen, dass der Kocher ordnungsgemäß verbaut ist, sodass der Gaskocher nicht mit entzündeter Flamme auf den Boden fallen kann und du für ausreichende Belüftung sorgst. 

Weitere Hinweise zum Umgang mit Gaskocher und Kochen im Dachzelt-Mobil findest du im Artikel “Kochen Unterwegs – Campingkocher”

Gebühren für Dachzelt-Mobile

Eine Frage, die immer wieder auftaucht, ist, wie viel man mit seinem Dachzelt-Mobil auf Campingplätzen, Fähren, an Mautstellen usw. zahlt. Da man nicht eindeutig als PKW, Wohnmobil oder LKW einsortiert werden kann, ist die Frage durchaus berechtigt. 

Einzelne Anbieter haben sich allerdings schon auf die neuen Campingmobile eingestellt.

Was zahlt man auf dem Campingplatz? 

Die Preise von Campingplatz zu Campingplatz variieren natürlich stark je nach Land, Region und Saison. Am besten schaust du da auf der Webseite des Campingplatzes deiner Wahl, was eine Nacht kostet. Wichtig dafür ist allerdings zu wissen, wie du mit deinem Dachzelt-Mobil eingestuft wirst. 

In den meisten Fällen werden Dachzelt-Mobile auf Wohnmobilen als Wohnmobile, (Boden)Zelt mit Auto oder PKW einsortiert.

Was die Einstufung unserer Dachzelt-Mobile auf Campingplätzen angeht, herrscht nämlich noch lange keine Einigkeit. Eine Umfrage der Dachzeltnomaden Facebook-Gruppe mit über 350 Abstimmungen hat gezeigt, dass ein Dachzelt-Mobil in über 70 % der Fälle als Wohnmobil oder (Boden)Zelt mit Auto eingestuft wird. Knapp 14 % der Campingplätze stufen Dachzelt-Mobile als PKW ein, knapp 10 % als VW-Bus und ganze 7 % als Dachzelt-Mobil.

Was für Maut zahlt man mit dem Dachzelt?

Eines der Vorteile vom Reisen mit Dachzelt ist eindeutig die Flexibilität. Du kommst mit deinem Dachzelt-Mobil schnell und easy an Orte, an die du mit einem Wohnmobil vielleicht nicht so einfach gekommen wärst. 

Gleichzeitig sparst du mit einem Dachzelt-Mobil auch noch an Benzinkosten (meistens) und wirst auch sonst häufig günstiger eingestuft als mit einem Wohnmobil. 

Ausschlaggebend für die Einstufung bei Mautstellen, Fähren und auch einem Autoreisezug ist meistens die Höhe deines Fahrzeuges. Dabei gilt: Je höher du bist, desto teurer wird’s!

Bei Mautstrecken zahlst du meist die Gebühr für einen normalen PKW. Es gibt aber auch Mautstellen, die mittels Lichtschranken-Erkennung deine Fahrzeughöhe checken und du dann je nach tatsächlicher Fahrzeughöhe zahlen darfst. In Griechenland z. B. zahlt man ab 2,20 m Höhe bereits die LKW-Maut. In Italien hingegen kommt es auf die Achsanzahl in Verbindung mit der Höhe an. Dabei ist die magische Grenze in Italien bereits bei 2 m Höhe erreicht. 

Am besten, du informierst dich bereits vorher, wie du in den einzelnen Ländern bei Mautstellen eingestuft wirst, dann kommst du nicht in die Verlegenheit, dich aus Versehen in eine falsche Schlange einzureihen. 

Hier findest du eine 👉Übersicht vieler Maut-Bestimmungen im In- und Ausland.

Wie läuft das mit Dachzelt auf der Fähre?

Bei den Fähren ist die Länge und die Höhe wichtig. Die gute Nachricht bei Fähren ist, dass es meist erst ab einer Länge von über 6 Metern richtig teuer wird. Das erreichen vermutlich die wenigsten Dachzelt-Mobile.

Bei der Buchung einer Fähre musst du die zusätzliche Höhe und Länge deiner Ladung angeben. Ich habe mit meiner zusätzlichen Höhe bisher keinen höheren Preis gezahlt, als ich ohne das Dachzelt gezahlt hätte. Allerdings bin ich glücklicherweise auch noch unter der 2m-Grenze. 

Wie das bei höheren Fahrzeugen dann aussieht, ist natürlich sehr individuell. Auf jeden Fall lohnt es sich nicht zu schummeln, denn nicht nur der Preis wird nach der Höhe berechnet, sondern auch, wo du im Bauch des Schiffes einsortiert wirst. Wäre doch superschade, wenn du dann dort nicht reinpassen würdest.

Welche besonderen Regeln & Gesetze gelten im Ausland?

Jedes Land hat seine eigenen Regeln & Gesetze – das gilt auch für den Straßenverkehr in Europa. Es gibt dabei einige Vorschriften, die für den allgemeinen Straßenverkehr wichtig sind zu wissen. Hier findest du eine schöne Übersicht verschiedener allgemeiner Regeln im Ausland 👉StVO – Länderübersicht.

Es gibt aber auch einige Regeln & Gesetze, die speziell für Dachzelt-Mobile relevant sind. 

Beispielsweise ist in Italien eine rot/weiße Warntafel Vorschrift bei überstehender Ladung. Steht dein Dachzelt über, dann solltest du das vorher kenntlich machen. 

In Frankreich solltest du nicht unbedingt überladen fahren (in Deutschland natürlich auch nicht). Bereits ab 5 % zu hoher Zuladung wird die Weiterfahrt am Kontrollort untersagt und die KFZ-Papiere eingezogen, bis das Gewicht im gesetzlichen Rahmen ist. Bei einer Überschreitung von 20 % oder mehr wird das Fahrzeug vor Ort stillgelegt und ein Strafverfahren (vor Gericht) eingeleitet (Quelle). 

Was im Ausland erlaubt ist, was verboten ist und was für dich relevant ist, solltest du demnach vor deiner Urlaubsreise selbst recherchieren.

Hier findest du zur groben Orientierung eine Übersicht der Bußen und Verkehrsstrafen im Ausland: 

Hier findest du eine 👉Übersicht der Bußgelder im Ausland. 

Hier findest du eine 👉Übersicht der wichtigsten Verkehrsstrafen im Ausland. 

Wichtig sind im Ausland auch die unterschiedlichen Regelungen zum Frei-Campen und -Übernachten. Jedes Land regelt das anders und teilweise gibt es sogar unterschiedliche Gesetze in ein und demselben Land. Auch beim Thema Frei-Stehen solltest du also im Ausland gut informiert sein!

Hier findest du eine 👉Übersicht, wo im Ausland freies Campen und Übernachten erlaubt ist. 

Zusammenfassung

Wir hoffen, wir konnten dir einen kleinen Überblick über die Regeln und Gesetze beim Dachzelten geben. Vielleicht hast du den einen oder anderen Hinweis entdeckt, der dich bei der nächsten Frage, ob du etwas darfst oder nicht, weiter bringt.

Die Erfahrung zeigt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auf der anderen Seite sind uns nur sehr wenige Fälle bekannt, in denen tatsächlich Strafen an Dachzeltnomaden verhängt worden sind. 

Grundsätzlich gilt: Campe mit Vorsicht und Rücksicht, informiere dich vorher gründlich und im Zweifel lass lieber sein, was dich vielleicht in Schwierigkeiten bringen könnte.

Wenn du weitere Fragen hast, auf die du keine Antwort findest: Melde dich bei uns, wir recherchieren sie für dich und nehmen sie gerne in diesen Artikel mit auf.

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